Auszug: StGB § 238 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er ….
Stalking ist darum keine Lappalie! Das Strafgesetzbuch spricht hier eine eindeutige Sprache. In der Praxis fühlen sich die Betroffenen häufig jedoch nicht ernst genug genommen.
Die Schwierigkeit besteht oft darin, dass die Auswirkungen – welche Stalking bei der betroffenen Person zurücklässt – von einem Außenstehenden nicht so einfach gesehen werden kann. Ein Einbruch in die Wohnung ist sichtbarer als der Schlag gegen die Seele.
Stalking geht an den Betroffenen nicht so einfach spurlos vorüber, im Gegenteil. Die Auswirkungen können sogar verheerend sein.
Es geht bei „einfachsten“ psychischen Folgen los und kann bis hin zum Selbstmord oder schweren gesundheitlichen Folgen führen. Zusätzlich kann sich all dies auch auf das Sozialleben der Betroffenen auswirken – aus Angst und wegen Rufschädigung vereinsamen viele Opfer.
Die niederländischen Forscher Kamphuis und Emmelkamp fanden heraus, dass Stalkingopfer annähernd dem gleichen körperlichen und geistigen Stress ausgesetzt sind, wie die Überlebenden eines Flugzeugabsturzes.
Das Strafgesetzbuch stellt unter § 238 StGB „Nachstellung“ unter Strafe. Dieses Gesetz ist am 31.03.2007 in Kraft getreten.
Wichtig: Die strafrechtliche Verfolgung gilt immer als das letzte Mittel in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle anderen Lösungsvorschläge erfolglos waren.
Das Problem in der Praxis besteht oftmals darin, das Stalking auf den ersten Blick zunächst wie ein geringfügiges Problem wirkt. Es fängt oftmals mit nur kleinen Interventionen an welche sich erst im Laufe der Zeit einzeln steigern. Man muss also genauer Hinschauen um zu erkennen, dass sich hier eine deutliche Grenzüberschreitung und Bedrohung aus dem Verhalten des Täters erwächst.
Leider kann – aufgrund dieser Komplexität – nicht mit einem schnellen juristischen Urteil gerechnet werden, da ein solches Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist ein langwieriger Prozess ist, bei dem es oftmals erst nach Monaten eine Entscheidung gibt. Eine schnelle spürbare Hilfe ist zwar wünschenswert, auf diesem Wege aber unrealistischer Weise nicht in der gewünschten Geschwindigkeit zu erwarten.
Gegen Stalking kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht.
Hierbei wird nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) beantragt, dass das Gericht Maßnahmen anordnet, welche weitere Stalkinghandlungen verhindern sollen.
Solche Maßnahmen sind z. B. die Anordnung, dass es der Täter unterlässt, das Stalkingopfer weiter aufzusuchen oder sich in einem bestimmten Umkreis zum Opfer aufzuhalten. Gibt das Gericht einem solchen Antrag statt, sind die Anordnungen des Gerichtes für den Täter bindend.
Ein Verstoß des Täters gegen die Anordnung kann gem. § 4 GewSchG mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Wichtig: Jeder Verstoß gegen das Kontaktverbot ist eine einzelne Straftat, die zur Anzeige gebracht werden muss.
Für die Praxis bedeutet dies z.B.: das Opfer wird mehrfach täglich ungewollt kontaktiert und belästigt. Jedesmal ist dies ein Verstoß gegenüber dem Gewaltschutzgesetz. Darum muss das Opfer jede einzelne Tat konsequent anzeigen. Es darf sich nicht scheuen, bis zu 20 / 30 Strafanzeigen pro Tag aufzugeben.
Nur durch das entschlossene Aufzeigen jeder dieser einzelnen Taten hat das Gericht eine Handlungsgrundlage um dann Zwangsmaßnahmen einzuleiten, zum Beispiel durch die Amtsanwaltschaft einen Haftbefehl gegenüber dem Stalker zu erwirken. Dieses Wissen fehlt vielen Opfern leider.
Es wurde bislang zwar nur das Kontaktverbot besprochen, jedoch sind die Sanktionen nicht nur auf diese beschränkt. Ein Verbot kann auch ausgesprochen werden in Bezug auf
Unter www.polizei-beratung.de finden Sie hierzu weitere hilfreiche Informationen!
Bei einem Tatbestand von Stalking führt die Polizei regelmäßig eine gezielte Gefährderansprache mit dem Täter zur Gefahrenabwehr durch.
Dem Täter wir deutlich vor Augen geführt, dass seine Handlungen nun auch der Polizei bekannt sind und er Handlungsgrenzen unterliegt welche beim Überschreiten zu Konsequenzen führt. Das Wissen dass er unter Beobachtung durch eine Behörde steht kann viele Stalker zur Vernunft bringen!
Die Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer berät außerdem im Bereich des Opferschutzes über Rechte und Pflichten der Betroffenen und stellt Kontakt zu kooperierenden Hilfseinrichtungen her.
Die ersten Anzeichen von Stalking – der Beginn eines langen Martyriums
Rein rechtlich beginnt Stalking nach dem Zeitpunkt,
Wo werden die Grenzen überschritten?
⇒ Es ist immens wichtig, sich seiner eigenen Grenzen bewusst zu sein. „Was will ich / was will ich nicht?“
Leider lassen sich viele Frauen mit Anstand bei einer Trennung viel zu viel gefallen, bis sie sich zum ersten Mal zur Wehr setzen. Dieses zögerliche Verhalten kann einen Stalker häufig noch ermuntern weitere Schritte zu unternehmen.
Je konsequenter, offener, früher und deutlicher man aktiv wird, umso besser sind die Aussichten, das Stalking zu beenden.
Ca 13.000 Stalking-Fälle werden jährlich allein in Deutschland von der Polizei erfasst. Der häufigste Täter im Rahmen von Stalking ist der verlassene Ex-Partner. Dies führt zu dem häufigsten Grund von Stalking: Es ist eine starke Kränkung des Täters durch eine Trennung.
Dieses „Verlassen werden“ ist für den Betroffenen eine starke Kränkung und löst einen Schmerz aus, in welchem sich der Täter als Opfer fühlt und dieser muss nun irgendwie verarbeitet werden.
Das solche ein Schmerz nicht eingebildet ist, zeigen aktuelle Hinrforschungen. Soziale Ausgrenzung und körperlicher Schmerz aktivieren in unserem Gehirn exakt die gleiche Region. Der Betroffene leidet darum auch körperlich!
Schafft es der verlassene Partner dann nicht diesen Schmerz gewissermaßen zu kompensieren, sucht er sich einen anderen Kanal um damit umzugehen – leider oftmals dann den Ex-Partner
In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig, folgendes zu wissen: Jeder erneute Kontakt verstärkt diesen Schmerz. Deshalb ist ein konsequentes Handeln unabdingbar.
⇒ Der Täter sieht sich häufig selbst als das Opfer.
Psychologen ordnen Stalker in zwei Hauptgruppen ein: Stalker mit psychotischer und ohne psychotische Störung. Demnach leiden die meisten Stalker an einer psychischen Störung oder Erkrankung. Die Unterkategorien der Stalker sind:
„Studien belegen dass Stalking-Opfer dem gleichen Stress ausgesetzt sind wie Überlebende eines Flugzeugabsturzes.“
→ Die psychischen Auswirkungen, Opfer von Stalking zu sein, sind oftmals beträchtlich. Fast ausnahmslos jede Betroffene (91.5 %) hatte während des Geschehens Angst, welche in zwei Dritteln sogar panikartig bzw. stark ausgeprägt war.
Auch nach Ende des Stalking beeinträchtige Angst nicht selten noch das Leben.
Etwa jedes vierte Opfer berichtete, dass starke Angstzustände noch immer häufig
auftraten.
→ All dies führt dazu, dass Stalking sogar lebensbedrohliche körperliche Folgen haben kann:
Krankheiten, Seelenzuständebis hin zu Suizidgedanken und den vollzogenen Suizid führen können.
→ Auch die sozialen Folgen können massiv sein.
Kommt der Stalker nicht an sein Opfer direkt ran, geht er oftmals über das soziale Umfeld des Opfers:
Durch Rufmord bringen sie nun ihre Opfer in deren nächsten Umfeld in Verruf. Da der Stalker sein Opfer in der Regel sehr gut gut kennt kann er mit ausgewählten Halbwahrheiten Menschen, die diese Manipulation nicht sofort durchschauen, dazu bringen sich vom Opfer zu distanzieren und dieses in die Isolation zu stürzen.
Stalking ist ein alltägliches Phänomen welchem man sich nicht zu 100% entziehen kann.
Wichtig ist zu beachten: Nicht Sie sind der Täter, sondern der Stalker!
Durch seine Fantasie angetrieben kann diese von Dritten nicht moduliert / beeinflusst und damit abgewendet werden.
Jedoch können Sie vieles tun, um Stalking nicht noch unnötig anzuheizen:
Oftmals verhalten sich Stalking-Opfer widersprüchlich.
Wenn Sie jemandem falsche Hoffnungen machen – z.B. indem sie bei einem Date mit dessen Gefühlen spielen – kann dieser Schuss bei der falschen Person förmlich nach hinten losgehen.
Das befreit den Stalker zwar nicht von seiner Schuld – sie aber auch nicht von seinem Stalking. Seien Sie daher immer konsequent und fair im Umgang mit anderen. Dies verringert massiv die Gefahr von Stalking.
Nochmals: die Aktivität geht vom Stalker aus! Wenn sie trotzdem Schuldgefühle haben sollten so sollten sie sich vertrauensvoll an Freunde und Bekannte wenden um von denen gewissermaßen ein Feedback zu allem einholen.
Nutzen sie auch das therapeutische Gespräch mit einem Psychologen und / oder anderen Spezialisten. Diese Personen stehen nicht in einer Beziehung zu Ihnen, sondern dienen Ihnen eher als Allianz / Verbündeter im Umgang mit dieser brisanten Situation.
Denken Sie immer daran: Je früher Stalking erkannt und aktiv angegangen wird, desto besser, schneller und mit weniger Schaden kommt man aus der Misere wieder heraus.
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